Schutz- und Hygieneregeln

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Schutz- und Hygieneregeln

zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten (§4 Corona-VO BaWü).

Alle Personen müssen sich beim Betreten der Anlage die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender stehen bereit

Im Gebäude ist von jeder Person eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf nur am zugewiesenen Schießstand für die Dauer des individuellen Trainings abgenommen werden.

Personen mit Erkältungssymptomen (Husten, Fieber, etc.) wird der Zutritt zum Vereinsgelände untersagt.

Bei positivem Test auf das Corona-Virus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne

Zutrittsverbot gilt ebenfalls bei Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.

Auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt, wie beispielsweise Händedruck ist zu verzichten.

Während der gesamten Dauer des Aufenthalts auf dem Gelände des SV Daisendorf, gilt es 1,5 Meter Abstand zwischen allen anwesenden Personen einzuhalten.

Aufgrund nicht ausreichend vorhandener Möglichkeiten der Lüftung bleiben der Schützenkeller sowie der Luftpistolen-Keller geschlossen.

Ohne Erfassung der Kontaktdaten erfolgt kein Zutritt. Die Erfassung von Mitgliedern erfolgt über die Standliste im Büro. Gäste müssen darüberhinaus Ihre vollständigen Kontaktdaten bei der Anmeldung hinterlegen. Diese werden für die Dauer von 4 Wochen gespeichert und dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder Polizeibehörden.

Bei Fragen zum Schießbetrieb, Verhaltensweisen oder sonstigem stehen wir gerne zur Auskunft bereit. info@sv-daisendorf.de

Bleibt Gesund!

Euer Vorstand